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Die Riesterrente beantragen

Um die staatliche Förderung zu erhalten, gilt folgendes zu beachten: Voraussetzung ist zum einen der (einmalige) Abschluss eines förderungsfähigen Riestersparvertrages. Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Dieses kann erst im Folgejahr geschehen. Früher mußte dieses jedes Jahr aufs neue geschehen, seit 2005 gibt es jedoch eine vereinfachtes Antragsverfahren in Form einer Dauerzulage, also einmal beantragt, gilt dieser dann automatisch auch für die weiteren Jahre.

Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Versicherung bzw. dem Kreditinstitut, bei dem Sie den Riester-Vertrag abgeschlossen und die Beiträge gezahlt haben. Der Antrag auf Zulage muss spätestens binnen 2 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Betragszahlung erfolgen. Der Antrag wird vom Anbieter an das BfA in Berlin weitergeleitet, wo auf der Grundlage der Antragsdaten die Höhe der Zulage berechnet und an den Anbieter überwiesen wird.

Um den steuerlichen Sonderausgabenabzug zu nutzen, müssen Sie zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einen Antrag an das Finanzamt stellen.