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Der Riestervertrag wird immer populärer

Derzeitige Riesterangebote sind in aller Mude. Im Jahre 2001 wurde das Wort "Riester-Rente" noch auf den achten Platz des Wort des Jahres gewählt und wurde allgemein als eine Art Modeerscheinung wahrgenommen. Doch inzwischen haben sie die vielseitigen und staatlich geförderten Riesterverträge zur liebsten Spar- und Vorsorgeform der Deutschen gemausert. Zum Ende des Jahres 2006 stieg die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge auf rund acht Millionen. Inzwischen sind es deutschlandweit allerdings schon etwa elf Millionen und die Tendenz ist nach wie vor stark steigend. Das besondere an dieser Art vorzusorgen ist wohl eindeutig die Tatsache, dass man nur für einen Teil des finanziellen Aufwands selbst in die Tasche greifen muss.

Begonnen hat die Förderung im Jahre 2002 mit einer staatlichen Grundzulage für ledige von 38 Euro jährlich und weit höheren Beträgen für Verheiratete (76 Euro) mit Kindern (+46 Euro pro Kind). Im Jahre 2004 wurden diese Leistungen verdoppelt und 2006 verdreifacht. Auch im Jahre 2008 wurden die Zuschüsse noch einmal deutlich angehoben, so dass sie heute bis zu 154 Euro jährlich für Ledige betragen, 308 Euro für Verheiratete und für jedes Kind noch einmal zusätzlich 185 Euro. Somit greift der Staat ganz enorm unter die Arme.

Da die Riesterregelung nun mit dem Jahre 2008 vorerst den Stand ihrer Maximalförderung erreicht hat, lohnt es sich nun mehr als je zuvor hier einzusteigen. Gerade als junger Mensch kann man so über die Jahre hinweg ganz enorme Summen ansparen und davon im Alter profitieren. Dabei kann man bei geringem Lohn schon mit Eigenleistungen von nur 20 Euro monatlich die maximale Förderung herausholen. Zusätzlich kann man Sparleistungen auch noch teilweise von der Lohnsteuer absetzen und so zusätzlich profitieren. Insgesamt also eine ziemlich lohnenswerte Sparform.

Somit ist es kein Wunder dass der große Run auf die Banken längst begonnen hat und viele Arbeitnehmer schon seit Jahren über einen Riestervertrag verfügen. Berechtigt zur Riesterförderung ist nämlich im Prinzip jeder, der einem normalen Beschäftigungsverhältnis nachgeht und auch zumeist derjenige, der über andersartige regelmäßige Einnahmen verfügt. War die Risterförderung bis jetzt versäumt hat, der sollte es so bald wie möglich nachholen.